Vortrag: Session 6 Methoden & Tools II

Das Argument der Betriebsbewährtheit erfreut sich einer stetig steigenden Beliebtheit bei der Begründung der Sicherheit von Produkten. Auch im Anlagenbau kann dieses Argument zweckdienlich für den Nachweis der Sicherheit angebracht werden. Insbesondere für geplante Anlagen, die sich bereits an anderer Stelle gleich oder so ähnlich langjährig in Betrieb befinden, kann die Argumentation der Betriebsbewährtheit den Aufwand für einen Sicherheitsnachweis verringern. Der Nachweis der Betriebsbewährtheit wird deshalb häufig als kostengünstige Alternative zu einem umfangreicherem expliziten Sicherheitsnachweis angesehen.
Allerdings sind an den Nachweis der Betriebsbewährtheit diverse Anforderungen in unterschiedlichen Normen (IEC 61508, IEC 61511, ISO 13849, EN 50129) gestellt. Insbesondere in Hinblick auf den Beobachtungszeitraum sind die Anforderungen unterschiedlich. Einigkeit über alle aufgeführten Normen herrscht in punkto Gleichheit der Betriebs- und Umgebungsbedingungen.
Die meisten Normen vermeiden es darüber hinaus auf folgende wichtige Fragen einzugehen:
– Bezieht sich die Betriebsbewährtheit auf eine Komponente, auf einzelne Funktionen einer Komponente, auf ein in einer Komponente berücksichtigtes Prinzip, oder auf ein Verbauungskonzept?
– Wie gleich müssen die Komponenten sein, damit die Betriebsbewährtheit für die neuere Komponente noch herangezogen werden darf?
– Inwieweit kann eine Komponente betriebsbewährt sein, wenn sie nachweislich außerhalb der in aktuellen Normen festgeschriebenen Schwellwerte (z.B. tolerierte Ausfallrate, EMV-Kennlinie, Hitzeresistenz) liegt oder systematische Fehler beinhaltet, die im Betrieb noch nie zu einer Gefährdung geführt haben?

Der vorliegende Beitrag zeigt, wie die Betriebsbewährtheit für Elektronik in Anlagen nachgewiesen werden kann. Dazu stellt er zunächst die Anforderungen zur Betriebsbewährtheit aus den bekannten Normen gegenüber. Anschließend widmet sich der Beitrag den wichtigen in den Normen ausgesparten Fragen. Zur Frage der Gleichheit von Komponenten stellt er vier Typen vor (Bau-, Funktions-, Form- und Architekturgleichheit), anhand derer er die rechtliche Situation für Betriebsbewährtheit schildert. Zum Schluss wird eine Übersicht gegeben welche Sicherheitsaspekte das Argument der Betriebsbewährtheit nicht behandelt.

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